Religionsfreiheit gilt auch für Minarette

Veröffentlicht am 30.11.2009 in Europa

Mit Sorge reagiert die SPD-Europaabgeordnete Kerstin Westphal die Annahme der Minarett-Initiative in der Schweiz. Als Mitglied der Parlamentsdelegation für die Beziehungen mit der Schweiz betont die fränkische Abgeordnete:

"Religionsfreiheit bedeutet auch, dass man den Anhängern verschiedener Religionen die Möglichkeit geben muss, Gotteshäuser zu bauen." Es sei auch problematisch, grundlegende Fragen der Religionsfreiheit und der Meinungsäußerung einem Referendum zu unterwerfen. Das Verbot ist zudem problematisch in Hinsicht auf die Europäische Menschenrechtskonvention. Dort wird in Artikel 9 die Religionsfreiheit festgehalten, in Artikel 14 das Diskriminierungsverbot. Kerstin Westphal: "Die gemeinsamen Grundwerte in Europa sollten von allen respektiert werden. Wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angerufen wird, können die Richter dieses Verbot eigentlich nur kippen."

 

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