"Verspätungen bei Reisen mit dem Flugzeug sind lästiger und unangenehmer, als mit jedem anderen Verkehrsmittel. Um schnell weiter entfernte Orte zu erreichen, sind wir nun einmal auf Reisen mit dem Flugzeug angewiesen. Flugreisenden sollen sich dem aber nicht einfach ausgeliefert fühlen. Dafür brauchen sie starke fundierte Rechten gegenüber den Luftfahrtgesellschaften ", so Kerstin Westphal, die sozialdemokratische Berichterstatterin im
stellunggebenden Binnenmarkt- & Verbraucherschutzausschuss des Europäischen Parlaments. Dieser stimmte heute über die Revision der Richtlinie über Fluggastrechte ab.
Wenn es nach dem Willen der Abgeordneten ginge, sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher nun eine ganze Reihe von stärkeren Rechten gegenüber den Fluggesellschaften bekommen, um zumindest für die Folgen von Verspätungen oder Flugannulierung schnell und unbürokratisch pauschal entschädigt zu werden. So hatten Fluggäste bislang erst ab einer Verspätung von fünf Stunden bei längeren Flügen einen Ausgleichsanspruch. Die
Abgeordneten schlagen vor, bereits ab drei Stunden diesen Anspruch zu gewähren.
Fluggäste sollen zudem nicht mehr von den Fluggesellschaften von ihrer Reise abgehalten werden können, wenn sie nur einen Teil ihrer gebuchten Reise nutzen. Bislang lehnten es
Fluggesellschaften ab Fluggäste zu transportieren, die den ersten Teil ihrer Reise nicht genutzt haben. "Es darf keine Rolle spielen, ob man seinen Hinflug tatsächlich genutzt hat oder nicht - das Ticket ist bezahlt, das Flugzeug fliegt so oder so, der Rückflug darf genutzt werden. Wir wissen, dass diese Änderung einer kleinen Revolution für die Luftfahrtbranche gleichkommt, aber für die Verbesserung der Situation von Flugreisenden braucht es diese harte juristische Klarstellung", erläutert Kerstin Westphal die Motivation der Abgeordneten für die
Verbesserung.
Auch die unsägliche Praxis, dass Fluggäste bis zu fünf Stunden im Flieger auf dem Rollfeld verbleiben müssen, wenn es Probleme bei der Startfreigabe oder ähnliches gibt und das
Flugzeug nicht abheben kann, wollen die Abgeordneten im Ausschuss abschaffen. "Länger als zwei Stunden im Flieger zu bleiben, ist unzumutbar - nach spätestens zwei Stunden
müssen die Fluggäste wieder in den Terminal zurückkehren dürfen", so Kerstin Westphal "Ich bin mir sicher, dass unsere Kollegen im federführenden Transportausschuss diese
Vorschläge ebenfalls unterstützen werden. Denn das ist Verbraucherschutz, den man anfassen kann - der hilft allen Reisenden", schließt Kerstin Westphal.