Untersuchungsausschuss Landesbank: Huber ist der Lüge überführt

Veröffentlicht am 26.06.2008 in Landespolitik

Untersuchungsausschuss Landesbank: Huber ist der Lüge überführt
Adelheid Rupp: Der Finanzminister war zu jedem Zeitpunkt umfassend über die Lage der Landesbank informiert und hat dem Landtag dieses Wissen verschwiegen. Bilanz von SPD und Grünen zum Untersuchungsausschuss Landesbank.

Für SPD und Grüne hat der Untersuchungsausschusses zum Milliardendebakel der BayernLB Finanzminister Huber der Lüge überführt. Huber hat dem Landtag über Monate die ihm bekannten Zahlen über die finanziellen Verluste der Landesbank verschwiegen. Als „fadenscheinig" bezeichnet die stellvertretende Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Adelheid Rupp, MdL, Hubers Ausrede, diese Zahlen seien nicht belastbar gewesen. "Huber war zu jedem Zeitpunkt umfassend über die Lage der Landesbank informiert. Er hat die Kommunikationsstrategie des Vorstandes der Landesbank über das Informationsrecht des Parlaments gestellt."
Zugleich wirft Rupp nach Abschluss der Ermittlungen und Vernehmungen des Untersuchungsausschusses Huber als Vizeverwaltungsratschef der Landesbank und Ministerpräsident Beckstein, der ebenfalls langjährig im Verwaltungsrat saß, Versagen als Kontrolleure der Landesbank vor. Mittlerweile belaufen sich die Belastungen der Landesbank auf über vier Milliarden Euro, „ein ungeheures Risiko für den bayerischen Staatshaushalt." Zusammen mit Grünen-Fraktionschef Sepp Dürr fordert Adelheid Rupp, die Landtagsopposition künftig in das Kontrollgremium der Landesbank aufzunehmen.

Die Vorlage zur Pressekonferenz mit Adelheid Rupp und Sepp Dürr im Wortlaut:

Untersuchungsausschuss Landesbank: SPD und Grüne ziehen Bilanz
Im Ergebnis hat die Arbeit des Untersuchungsausschusses nach Überzeugung der Oppositionsvertreter deutlich gemacht:

Staatsminister Huber war zu jedem Zeitpunkt umfassend über die Lage der Landesbank informiert.
Staatsminister Huber berichtete in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 12.02.08 aus Sicht der Oppositionsvertreter ohne Zweifel entgegen seinem Wissens- und Kenntnisstand zur aktuellen Situation der BayernLB.
Staatsminister Huber stellte die Kommunikationsstrategie des Vorstandes der LB über das Informationsrecht des Parlaments.
Belastbarkeit der Zahlen

Staatsminister Huber hat immer wieder ausgeführt, dass er Zahlen nicht nennen konnte, weil es keine „belastbaren" Zahlen gegeben hätte.

Angesprochen auf die vielen Informationen, über die er verfügte, insbesondere die Zahlen aus den Wochenberichten sowie der vorläufigen Bilanz, hatte Huber nur die Ausrede, dass er nur „belastbare Zahlen" hätte herausgeben können und unter „belastbaren" Zahlen seien nur vom Wirtschaftprüfer testierte Zahlen zu verstehen.

Der Sachverständige Prof. Dr. Rudolph wollte sich inhaltlich erst gar nicht festlegen. Für Ihn sei dies ein „schwer zu hinterfragender Begriff". Zu dem Kenntnisstand der Staatsregierung am 11.02.2008 und den Zahlen, die die Bank am 13.02.2008 herausgegeben hat, konnte sich der Sachverständige nicht vorstellen, „dass es da große Belastbarkeitsbrüche oder Sprünge gegeben hat".

Dr. Kemmer führte dagegen aus, dass der Begriff „belastbar" ein dehnbarer Begriff sei:

„Sie haben zum Jahresabschluss eine komplette Prüfungspflicht. Das heißt, der Wirtschaftsprüfer erstellt einen Prüfungsbericht über normalerweise mehr als tausend Seiten, schaut sich alle Vorgänge an, und testiert und sagt, jawohl, das ist in Übereinstimmung mit den jeweiligen Rechnungslegungsvorschriften. Das sind im Sinne des Wirtschaftsprüfers belastbare Zahlen, weil er sie dann testiert hat.
Die nächste Stufe sind die Halbjahreszahlen. Die werden nicht geprüft, die werden aber einer sogenannten prüferischen Durchsicht unterzogen, zumindest jetzt zum 30.06.2008 auch bei der BayernLB. Das heißt, da sieht der Wirtschaftsprüfer die Zahlen durch und gibt jetzt auch eine Art Testat. Aber das sind sehr viel weniger umfangreiche Prüfungshandlungen, die er da vornimmt.
Dazwischen gibt es Quartalszahlen. Die werden nicht geprüft. Die werden aber von uns nach den Regeln der Rechnungslegungsstandards erstellt mit gewissen Vereinfachungen, um den Aufwand auch in Grenzen zu halten. Die sind also, wenn Sie so wollen, noch etwas weniger belastbar. Wobei der Begriff „belastbar" ist natürlich ein dehnbarer Begriff."

Der Zeuge Georg Schmid, zu dieser Zeit Innenstaatssekretär, sagte aus, dass die Zahlen, die vom Vorstand in der Verwaltungsratssitzung am 24.07.2007 vorgetragen wurden, für ihn belastbar gewesen seien.
Der ehemalige Risikomanager Gribkowsky führte aus, die Zahlen aus den Wochenberichten seien ein „starker Indikator".

Aus all diesen Aussagen ist ersichtlich, dass es sehr unterschiedliche Auslegungen zu dem Begriff der Belastbarkeit der Zahlen gibt. Mehrfach findet sich in den Akten und den Zeugenaussagen auch die Formulierung, dass die Zahlen der Wochenberichte einen ausreichenden Härtegrad hatten.

In der Schlussfolgerung müssen Zahlen, die ausreichend belastbar für eine Veröffentlichung sind nicht zwingend testiert sein, sonst könnten die Halbjahres- und Quartalsberichte nicht veröffentlicht werden sonst hätte die Landesbank am 13.02.2008 nicht mit ihrer Meldung an die Presse gehen können und sonst hätte der Zeuge Hanisch nicht problemlos die Zahlen des Wochenberichtes vom 21.05.08 genannt.

Huber hat sich im Ergebnis hinter dem Begriff der Belastbarkeit der Zahlen verschanzt, um die vom Parlament erfragten Information mit Rücksicht auf die „Kommunikationsstrategie" der Landesbank zu verschweigen.
Selbst Ministerpräsident Beckstein sagte im Bezug auf die Auskunftspflicht aus, dass eine Regelung des Vorstandes der Landesbank nicht das Verhältnis zwischen der Staatsregierung und dem Parlament binden könne.

Unterordnung unter die Kommunikationsstrategie des Vorstandes
Die staatlichen Vertreter im Verwaltungsrat ordneten sich der Kommunikationsstrategie des Vorstandes der BayernLB unter. Damit entschied der Vorstand der BayernLB, ob und welche Informationen gegenüber dem Parlament gegeben wurden.
Begründet wurde dies vor allem mit einer nebulösen und zum Teil widersprüchlichen Definition des Begriffs der „Belastbarkeit" von Zahlen. Tatsächlich führte genau diese Haltung schließlich zu der sich dann ab Februar 2008 deutlich abzeichnenden Vertrauenskrise!
Hierbei war das Interesse des Bankenvorstands an Wahrung der Ruhe innerhalb der Bankenkreise mit der diesem entgegenstehenden Verpflichtung der staatlichen Vertreter im Verwaltungsrat gegenüber dem berechtigen Informationsanspruchs der Öffentlichkeit abzuwägen. Diese aus demokratischer Sicht wesentliche Verpflichtung der staatlichen Eigentümervertreter zu eindeutiger und umfassender Information des Bayerischen Landtags spielte, das hat die Aussage des Zeugen Huber belegt, hierbei eine sehr untergeordnete Rolle.

Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes
Eindeutig wäre Huber verpflichtet gewesen, die Kommunikationsstrategie des Vorstands der BayernLB (wegen noch nicht vorliegender testierter Zahlen des Jahresabschlusses 2007 keine klaren Informationen über Einzelheiten und Ausmaß der Risikoentwicklung für die BayernLB zu geben) zu durchbrechen.
Bei der Abwägung dieser unterschiedlichen Spannungsfelder kam er, dem berechtigten Informationsanspruch des Parlaments nicht ansatzweise umfassend und insbesondere nicht seinem tatsächlichen Wissen entsprechend nach.
Die Verpflichtung zu vollständiger und wahrheitsgemäßer Auskunft ergibt sich ohne Zweifel aus Entscheidungen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes zum Auskunftsrecht des Parlaments (Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 17. Juli 2001, Aktenzeichen: Vf. 56-IVa-00.
Hiernach sind die diesbezüglichen Informationsrechte der Abgeordneten verfassungsrechtlich geschützt. Dies ist notwendige Voraussetzung für die „sachverständige Beurteilung und Entscheidung von Sachfragen" durch die Volksvertreter.

Das Fragerecht und somit die Verpflichtung zur Auskunft gegenüber den Mitgliedern des Parlaments sind nach der Rechtsprechung des BayVerfGH höherrangiger zu gewichten, als die Interessen der Bank.
Anfragen von Abgeordneten müssen – selbstverständlich - wahrheitsgemäß beantwortet werden.

In den angeführten Entscheidungen hat der BayVerfGH für den Bereich der LfA Förderbank Bayern, einer Anstalt des öffentlichen Rechts, im Hinblick auf den Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und bei Konkurrenz zu anderen Kreditinstituten entschieden, dass das für die demokratische Kontrolle essentielle parlamentarische Fragerecht hier als höherrangig zu bewerten ist. Auch die BayernLB ist gem. Art. 1 Abs. 1 Bayerisches Landesbankgesetz eine Anstalt des öffentlichen Rechts.

Auch hier gilt, dass Rücksichten auf Bankeninteressen nicht über den Auskunftsanspruch des Parlaments gestellt werden dürfen.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hierzu:

„…. Angesichts der Verankerung des Fragerechts und damit auch der Antwortpflicht der Staatsregierung in der Verfassung selbst besteht nur ein enger Entscheidungsspielraum über das „Ob" einer Antwort; die Ablehnung, eine Frage überhaupt (materiell) zu beantworten, muss danach die Ausnahme sein. Dabei sind die Gründe für die Ablehnung anzugeben, damit diese nachvollziehbar wird und damit es dem anfragenden Abgeordneten möglich ist, gegebenenfalls in eine politische Auseinandersetzung über die Ablehnung einzutreten…..

Die Staatsregierung muss den wesentlichen Inhalt der Frage aufzugreifen und den Kern des Informationsverlangens befriedigen. Die Antwort muss selbstverständlich wahrheitsgemäß sein….

Aus dem in Art.13 Abs. 2 BV begründeten Status eines Parlamentsabgeordneten sowie allgemein aus den Aufgaben, die einem Parlament im demokratischen Rechtsstaat zukommen, nämlich besonders der Mitwirkung an der Gesetzgebung und der Ausübung der Kontrolle über die Exekutive, folgt, dass ein Abgeordneter ein Recht auf Beantwortung seiner an die Staatsregierung gerichteten Fragen hat…."

Demnach war Staatsminister Huber verpflichtet, entgegen der Schweigestrategie des BayernLB-Vorstands und unter Zurückstellung etwaiger „bilanzrechtlicher Spitzfindigkeiten" (Naser in Brief an Huber) auch über nicht testierte, gleichwohl aber über Monate verlässlich festgestellte Zahlen aus den Wochenberichten zumindest in ihrer Größenordnung und deutlichen Tendenz zu berichten, um den Abgeordneten ein inhaltlich umfassendes Bild zur Situation zu vermitteln.
Stattdessen machte Staatsminister Huber in seinen Berichten vor dem Plenum und dem Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags nebulöse Angaben, die nicht ansatzweise auf das Ausmaß der Risikoentwicklung hinwiesen.
Ein Informationsanspruch des Parlaments kann nur dann zielführend im Sinne der Rechtsprechung des BayVerfGH sein, wenn hiervon im vorliegenden Fall auch Zahlen, Tendenzen und Größenordnungen umfasst sind. Untergeordnet ist hier die Frage, ob derartige Zahlen schon abschließend von Wirtschaftsprüfern festgestellt wurden.

 

Homepage Ulrich Scharfenberg

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