In einem heute eingereichten Dringlichkeitsantrag fordert die SPD-Landtagsfraktion die Bayerische Staatsregierung auf, an den derzeit gültigen Regelungen über die allgemeinen Ladenschlusszeiten in Bayern festzuhalten und den Sonn- und Feiertagsschutz in Bayern nicht weiter aufzuweichen.
„Eine Aufhebung bzw. Aufweichung des Ladenschlusses wäre mit einer weiteren Kommerzialisierung des gesellschaftlichen Lebens verbunden. Arbeitsplätze im Einzelhandel sind überwiegend Frauenarbeitsplätze, daher ist eine Aufhebung des Ladenschlusses ein familienpolitischer Rückschritt. Unnötiger Schichtdienst, Nachtarbeit und Sonntagsarbeit sind die Folge und zerreißen die Familien. Insbesondere Alleinerziehenden ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nahezu unmöglich," so die SPD-Sozialsprecherin Christa Steiger.
Das öffentliche und private Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen für alle Altersstufen in Bayern orientiert sich bisher nicht an den Öffnungszeiten des Einzelhandels und kann dies im Rahmen der Ausgestaltung des Bayerischen Kinder- und Bildungsgesetzes bei einer Aufweichung der Ladenschlusszeiten noch weniger.
Steiger: „Eine Aufhebung des Ladenschlusses gefährdet auch den inneren Zusammenhalt der Gesellschaft. Das Engagement Ehrenamtlicher in Kirchen, Vereinen und Verbänden würde stark beeinträchtigt. Kinder- und Jugendarbeit, Vereins-, Selbsthilfe- und Wohlfahrtsarbeit würden deutlich erschwert durch Schichtdienste und somit bürgerschaftliches Engagement für viele unmöglich gemacht."
Es drohe desweiteren eine Konzentration von Geschäften auf der „grünen Wiese" und damit eine Verschlechterung des wohnortnahen Einzel- und Fachhandelsangebots, insbesondere außerhalb der Ballungsräume. Von der Verödung des ländlichen Raums wären vor allen Dingen Senioren und andere Bevölkerungsschichten betroffen, die immobil auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind. Für kleinere Einzelhändler, Handwerker und mittelständische Betriebe ist die vermeintliche Liberalisierung existenzgefährdend, da sich lange Öffnungszeiten bei gleich bleibenden Umsätzen nicht rechnen.
Da die Bayerische Staatsregierung dem Landtagsbeschluss vom 10. November 2006 (Landtagsdrucksache 15/6786) über die Entwicklung in anderen Bundesländern bezüglich der Auswirkung der unterschiedlichen Ladenöffnungszeiten zu berichten bisher noch nicht nachgekommen ist und es offenbar keine Erkenntnisse über die Situation in anderen Bundesländern gibt, bestehe auch keinerlei Notwendigkeit die derzeitige Ladenschlussregelung in Bayern zu ändern, so die SPD-Sozialsprecherin.