Interview mit Hagen Rothemund zur Sitzverteilung der Senate im Rehauer Stadtrat

Veröffentlicht am 25.06.2008 in Ratsfraktion

Rehau – Was die Sitzverteilung in den Senaten des Rehauer Stadtrates betrifft, bleibt alles wie bei der konstituierenden Sitzung nach der Kommunalwahl beschlossen: Per Beschluss hatte die CSU-Fraktion die Verteilung nach dem d’Hondtschen Verfahren mit ihrer Mehrheit durchgesetzt und der SPD damit einen Sitz pro Senat abgerungen. Wie berichtet, hatte die SPD daraufhin eine Überprüfung des Beschlusses durch die Rechtsaufsichtsbehörde, also das Landratsamt, in Auftrag gegeben. Über das Ergebnis sprachen wir mit SPD-Fraktionschef Hagen Rothemund.

Herr Rothemund, hat das Landratsamt ihre Auffassung, die CSU sei im Vergleich zum Wahlausgang überrepräsentiert, geteilt?

Nein.

Wie lautete die Begründung?

Das Landratsamt verweist auf einen Rundungsfaktor, der bei 0,99 liegt. Demnach liegt eine Über- oder Unterrepräsentation nur vor, wenn im Vergleich zum proporzgenauen Sitzanspruch (Verfahren nach Hare-Niemeyer, Anm. d. Red.) um mehr als 0,99 gerundet wird beziehungsweise die nächste ganze Zahl überschritten wird. Im Fall Rehau hat die CSU bei einem proporzgenauen Anteil von 4,08 fünf Sitze, was einer Aufrundung von 0,92 entspricht und damit im Rahmen liegt.

Sie hatten für diesen Fall angekündigt, vor dem Verwaltungsgericht zu klagen.

Wir hatten am Montag eine Fraktionssitzung. Dort wurde entschieden, dass wir keine Klage anstrengen. Außer dass wir Zeit verlieren, würde dabei nichts rauskommen.

Das heißt, die Sache ist gegessen?

Nein, denn wir haben hier einen eklatanten Fehler im System. Es ist ein Unding, dass die Rechtsprechung das Hare-Niemeyer-Verfahren für die Sitzverteilung vorgibt, gleichzeitig aber einen Rundungsfaktor zählt, der dem Ermessensfehlgebrauch Tür und Tor öffnet. Dieser Fehler muss ausgemerzt werden, was nur durch ein Gesetzgebungsverfahren im Städtetag möglich ist.

Das dürfte für die Wahlperiode im Rehauer Stadtrat aber nichts mehr bringen, oder?

Nein, das ist uns klar. Der CSU geht es umgekehrt im Kreistag ja nicht anders. Auch sie musste dort zähneknirschend einstecken. Fakt ist unterm Strich: D’Hondt bevorzugt gewisse Parteien und dieser Fehler muss ausgemerzt werden, hier muss Klarheit her.

Wie hat Ihre Fraktion auf die Antwort aus dem Landratsamt reagiert?

Ganz ehrlich, wir waren alle überrascht.

Das Gespräch führte Susanne Glas

Interview

Hagen Rothemund, Fraktionsvorsitzender der SPD Rehau

Begründung des Landratsamtes

Im Antwortschreiben des Landratsamtes zur Überprüfung der Verteilung der Ausschusssitze im Rehauer Stadtrat heißt es (Auszüge):

dass einer Stellungnahme der Stadt Rehau über die Rechtmäßigkeit der Anwendung des d’Hondtschen Verfahrens „vollinhaltlich zuzustimmen ist“.

Die Festlegung auf dieses Verfahren sei rechtlich zulässig gewesen und führe zu keiner „Über-Aufrundung“ bei der CSU – und damit auch nicht zu einer Unterrepräsentierung der SPD in den Senaten.

Das Landratsamt weist ferner darauf hin, dass im Fall Rehau keines der drei möglichen Verfahren (d’Hondt, Hare-Niemeyer oder St. Lague/Schepers) zu einer unzulässigen „Über-Aufrundung“ geführt hätte.

Abschließend heißt es: „Die Überprüfung der Ermessensentscheidung selbst ist der Rechtsaufsichtsbehörde nicht gestattet.“

 

Homepage Ulrich Scharfenberg

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