Abfallentsorgung muss in kommunaler Hand bleiben

Veröffentlicht am 07.06.2011 in Bundespolitik

Die Bayreuther Bundestagsabgeordnete und oberfränkische SPD-Bezirksvorsitzende Anette Kramme begrüßt die Forderung des Bundesrates, den Gesetzentwurf der schwarz-gelben Bundesregierung für eine Neufassung des Abfallrechts zu korrigieren. Die Mehrheit der Ländervertreter sprach sich gegen die geplante Schwächung der kommunalen Verantwortung für die Hausmüllentsorgung aus. „Es darf bei der Neuregelung auf keinen Fall darum gehen, auf Kosten der Kommunen und der Verbraucher zu privatisieren“, so Kramme.

Kernpunkt der Kritik der Kommunen an den Plänen der Bundesregierung ist die Einschränkung der bisherigen Überlassungspflicht für Abfälle aus Haushalten zugunsten der gewerblichen Sammlung privater Entsorgungsbetriebe. „Wir hätten eine beispiellose Rosinenpickerei. Die Privaten wären in der Lage, die werthaltigen Stoffe aus den Abfällen zu vermarkten, während die Kommunen die teure Entsorgung des Restmülls weiterhin übernehmen müssten“, erläutert Anette Kramme. Letztendlich würde dies, so die Abgeordnete zu zusätzlichen Kosten für die öffentlich-rechtlichen Entsorger führen, den Abbau dortiger Arbeitsplätze beschleunigen und zu höheren Gebühren für die Bürger führen.

„Die gesamte Abfallentsorgung sollte in kommunaler Hand bleiben, denn sie gehört zur Daseinsvorsorge“, fordert Kramme. Die Bundesregierung müsse nun rasch einlenken und sich von ihren Privatisierungsplänen verabschieden.

Eine Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes war erforderlich geworden, weil die EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden muss. Bereits nach dem Vorliegen eines Referentenentwurfes hatten der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag sowie der Deutsche Städte- und Gemeindebund die Räte der Städte und Gemeinden und die Kreistage zur Unterzeichnung einer Resolution aufgerufen, die auch in Oberfranken Unterstützung fand.

 

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